Presse

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des HT

ELEONORE HEYDEL HT Januar 2015
Perserkatzen mit verfilztem Fell
Haller Amtsgericht verurteilt 19- Jährige wegen Tierquälerei zu Arbeitsstunden
Eine 19-Jährige ist vom Amtsgericht Hall wegen Tierquälerei zu 60 Arbeitsstunden verurteilt worden.
Sie vernachlässigte ihre beiden Perserkatzen. Zudem ließ sie die Katzen per Einbruch aus dem Tierheim zurückholen.

Die angeklagte 19-Jährige hat hellblondes, sorgfältig nach hinten gebundenes Haar und ist gepflegt gekleidet. Der hübschen jungen Frau wird vorgeworfen, sie habe ihre beiden Perserkatzen vernachlässigt. Als die Tiere –
eine grauhaarige Katze und ein beigefarbener Kater – im März 2014 nur übergangsweise in das Michelfelder Tierheim gebracht wurden, war ihr Fell stark verfilzt. Die Mutter der Angeklagten lieferte die Tiere ab, weil die‘ Tochter umziehen
wollte.
Die graue Katze war besonders schlimm dran. „Schildkrötenartig“ sei der Panzer gewesen, der sich über der Filzplatte „auf dem ganzen Tier“ gebildet habe, sagt die Haller Amtstierärztin Dr. Annekatrin Grimminger. „Rötungen, Irritationenund
nässende Stellen“, so Grimminger, seien die Folge gewesen. Das Tier habe gelitten, denn: „Eine langhaarige Katze bedarf einer fast täglichen Fellpflege. “ Angesichts der „Filzbollen“ gab es nur die Möglichkeit, die Katzen zu scheren.
Die Rasur in einer örtlichen Tierarztpraxis dauerte bei der grauen Katze eine Stunde, bei dem Kater eine Dreiviertelstunde. „Normalerweise brauche ich eine halbe Stunde“, berichtet die 27-jährige Tierarzthelferin, die beide Katzen, unter
Vollnarkose von der „Filzmatte“ befreite. „Ich hab‘ so etwas in zehn Jahren noch nicht gesehen.“
Einbrecher holen die beiden Katzen aus dem Tierheim.
Weniger streng ist ein als Zeuge geladener Tierarzt aus einer anderen regionalen Praxis. Der 57-jährige Tiermediziner hat die jungen Wohnungskatzen im Januar 2013 kastriert. Wenn die Haut unter dem Fell entzündet sei, sagt er, stellten sich
Juckreiz und Schmerzen ein. Aber der Besitzer einer Katze könne die Entzündungen nicht immer erkennen. Gegen den Willen der damals noch Iß-jährigen Angeklagten blieben die Perserkatzen auch ’nach der Behandlung im Tierheim. Bis in der Nacht
vom 12. auf 13. April dort eingebrochen wurde:
Mit Gewalt verschafften sich der oder die Täter Zugang in das Gebäude und zum Katzenkäfig. Die Einbrecher holten die beiden Perserkatzen und· verschwanden. Glaubt man der Angeklagten, dann hat sie in dieser Nacht eine SMS bekommen und
kurz darauf die Katzen in einem Karton vor ihrer Wohnungstür gefunden. Sie bekennt: „Ich war voll froh, dass sie wieder da waren.“ Wer den Einbruch begangen hat, ist ungeklärt. Die Katzen aber leben heute wieder im Umfeld der Angeklagten.
Sie habe die Tiere bei einer Freundin gut untergebracht, beteuert sie. Sie selbst darf aufgrund einer amtlichen Verfügung keine Katzen mehr halten. Nach mehr als drei Stunden Verhandlung fordert Verteidiger Andreas Kugel für die 19-Jährige einen
Freispruch. Die Tierquälerei sei ebenso wenig bewiesen wie die Anstiftung zum Einbruch. Die Hautwunden bei der stärker betroffenen Katze könnten auch durch das Scheren des Fells entstanden sein.
Durch mangelnde Fell-Pflege müssen die Tiere leiden
Jugendrichterin Katja Kopf aber, sieht den Vorwurf der Tierquälerei bestätigt. Sie glaubt an eine fachgerechte Rasur bei der Katzen. Durch die mangelnde Fell-Pflege hätten die Tiere zuvor monatelang gelitten. Die Angeklagte sei zudem die
Anstifterin für den Einbruch im Tierheim – auch wenn man nicht wisse, wer tatsächlich dort eingestiegen sei. Richterin Kopf verurteilt die junge Frau zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Kommentarlos verlässt die 19-Jährige mit ihrer Mutter den Raum. Ob sie das Urteil annehmen wird, bleibt offen.

14.08.2013

Das Leid der Billig-Welpen

Illegaler Tiertransport auf der Autobahn 6 zeigt Machenschaften skrupellose Händler

Polizisten stoppen auf der A6 bei Kleinallmerspann ein Auto aus Tschechien. Im Kofferraum sind elf Hundewelpen eingepfercht. Der Zufallsfund wirft ein Schlaglicht auf ein großes Problem: illegalen Tierhandel.

JOCHEN HÖNESS

Landkreis. Elke Preuß pfeift ein paar Mal kurz hintereinander, dann fängt es an zu wuseln. Angelockt von dem Geräusch wagen sich vier Hundewelpen in den eingezäunten Außenbereich. „Ein fünfter Welpe ist noch drinnen, der ist ein bisschen schüchterner als die anderen“, erklärt die Tierpflegerin.

Die Hunde haben an jenem Freitagmorgen ihre erste Nacht im Michelfelder Tierheim hinter sich. Sie wirken munter und lebhaft – doch eigentlich sollten sie ganz woanders sein: bei ihrer Mutter. „Wir schätzen das Alter der Welpen auf sechs bis sieben Wochen“, erklärt Elke Preuß. „Das ist eindeutig zu früh, um sie vom Muttertier zu trennen.“ Diejenigen, die für die verfrühte Trennung verantwortlich sind, interessiert das jedoch nicht.

Der Fahrer macht wiedersprüchliche Angaben

In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag der Vorwoche kontrolliert eine Polizeistreife auf der A6 bei Kleinallmerspann einen Volkswagen mit tschechischer Zulassung. Am Steuer sitzt ein 32-jähriger Tscheche. Im Kofferraum: mehrere Boxen mit insgesamt elf Hundewelpen. Einfuhrpapiere oder Impfbescheinigungen kann der Mann nicht vorweisen. Zu Zweck und Ziel des Transports macht er widersprüchliche Angaben.

Daraufhin entscheiden die Polizisten, die Tiere zu beschlagnahmen. Sie informieren das Veterinäramt des Haller Landratsamtes. Dort ist unter anderem für solche Fälle ein Notdienst eingerichtet, erklärt Amtstierärztin Dr. Julia Pöttinger. Gemeinsam mit der Polizei nehmen die Veterinäre vor Ort eine Bestandsaufnahme vor, leiten erste Untersuchungen ein und prüfen, ob ein „gültiger Tierseuchenstatus“ vorliegt. Bei den elf Hundewelpen ist dies nicht der Fall, da eben die entsprechenden Nachweise fehlen. Somit müssen sie 14 Tage in Quarantäne; sechs Welpen kommen nach Crailsheim ins Tierheim, fünf nach Michelfeld.

„Nach der Quarantäne müssen alle Tiere beim Tierarzt vorgeführt werden“, erklärt Dr. Pöttinger. Die Rechnung bekommt das Amt. „Wir versuchen natürlich, uns das Geld beim Verursacher wieder zu holen. Aber die Erfolgsaussichten sind gering.“

Hundewelpen zum Dumpingpreis auf unseriösen Seiten

Sowohl die Amtstierärztin als auch Tierpflegerin Elke Preuß vermuten, dass illegaler Tierhandel der Hintergrund des Welpentransports ist. Dieses Problem greift immer weiter um sich, vor allem durch das Internet: Unseriöse Anbieter verkaufen auf einschlägigen Plattformen Hundewelpen zum Dumpingpreis – darunter auch eine ganze Reihe an Rassehunden. Für letztere wird in Deutschland schnell ein vierstelliger Betrag fällig. Die Online-Inserate beginnen bei 200 bis 300 Euro.

Die Billig-Hunde stammen meist aus Osteuropa, werden dort Tierschutzorganisationen zufolge unter unsäglichen Bedingungen „produziert“. Oft werden die Hündinnen zwangsbelegt, also gegen ihren Willen von einem Rüden gedeckt. Schwangerschaft und Geburt vollziehen sich in Hütten oder Kellern; die Versorgung der Tiere ist völlig unzureichend. Bereits nach fünf bis sechs Wochen werden sie an die Käufer gegeben, obwohl die Welpen eigentlich acht bis zehn Wochen beim Muttertier bleiben sollten. Die Folgen: schlechter gesundheitlicher Zustand der Jungtiere, gestörtes Sozialverhalten, häufige Tierarztbesuche. So zahlen die Käufer solcher Welpen unterm Strich meist mehr als diejenigen, die das Tier bei einem seriösen Züchter zum höheren Preis kaufen.

„Ich kann vom Kauf solcher Tiere nur ganz klar abraten“, sagt Dr. Julia Pöttinger. „Doch so lange die Nachfrage nach Billig-Welpen da ist, wird es auch ein Angebot geben.“

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